Fortbildung - wie funktioniert das?
[A] Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung
Formular: Antrag auf Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung.
Wenn Sie an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen möchten, füllen Sie das Antragsformular entsprechend aus und leiten es an die Abteilungsleitung weiter, die primär davon betroffen ist.
Das Formular ist wie folgt gegliedert:
(1)+(2) Daten
Geben Sie Ihre persönlichen Daten und und die der Veranstaltung an. Fügen Sie ggf. den Flyer oder einen Ausdruck des Angebots dem Formular hinzu.
(3) Begründung
Die Begründung für Ihre Teilnahme muss aussagekräftig sein und sich mit den Zielen der Schule in Übereinstimmung bringen lassen. Wichtig ist insbesondere der entsprechende Bezug zum Schulprogramm. Sollte der Platz auf dem Formular nicht ausreichen, legen Sie eine entprechende Stellungnahme bei.
(4) Kosten
Geben Sie die Höhe der zu erwartenden Kosten an. Kreuzen Sie unbedingt die Felder bezüglich der beabsichtigten Kostenerstattung bzw. des Verzichts an, sonst wird der Antrag NICHT bearbeitet.
(5) Unterschrift
Mit Ihrer Unterschrift beantragen Sie Ihre Teilnahme verbindlich.
Wichtig: Tragen Sie in das letzte Feld die zuständige Abteilungsleitung ein. Welche Abteilung dafür in Frage kommt, können Sie am Besten beurteilen. Geben Sie den Antrag dann auch möglichst persönlich an diese Instanz weiter, um dort alle notwendigen Verlegungs- oder Vertretungsregelungen abzusprechen.
Es hat sich als sehr hilfreich erwiesen, die ggf. notwendigen Vertretungen oder Verlegungen von Unterricht vorab mit allen betroffenen Kollegen abzustimmen und einen
entsprechenden Plan zu erstellen. Das vereinfacht die Arbeit der Abteilungsleitungen ganz erheblich und sorgt für einen optimalen Ablauf.
Damit ist der Vorgang für den Antragsteller zunächst abgeschlossen. Die Abteilungsleitung reicht Ihren Antrag weiter zur Schulleitung. Nach deren Bearbeitung bekommen Sie bei Genehmigung eine Kopie,
bei Ablehnung das kommentierte Original zurück in Ihr Fach.
[B] Durchführung einer internen Fortbildungsveranstaltung
Formular: Antrag auf Genehmigung einer internen Fortbildungsveranstaltung.
Eine hausinterne Fortbildungsveranstaltung können Sie unter verschiedenen Gesichtspunkten durchführen:
- Vermittlung von persönlichen Erfahrungen und Kompetenzen
- Multiplikation durch Teilnehmer externer Veranstaltungen
- Einladung von Referenten zu speziellen Themen
- Austausch von Arbeitsgruppen
Die Größe des Teilnehmerkreises richtet sich nach den jeweiligen Anforderungen.
Die Akkreditierung der geplanten Fortbildungsveranstaltung beim Hessischen Institut für Qualitätsentwicklung (IQ) sichert den Qualitätsstandard und dokumentiert durch entsprechende Teilnehmerzertifikate und die Vergabe von Leistungspunkten den professionellen Anspruch der Veranstaltung.
Die Akkreditierung ist keine zwingende Voraussetzung für die Durchführung einer Fortbildungsveranstaltung.
Die geplante Veranstaltung muss vom Schulleiter genehmigt werden.
1. Vorbereitung
Beim Vorgang der Akkreditierung unterstützt Sie der Fortbildungsbeauftragte der Schule. Dafür müssen Sie die folgenden Informationen bereitstellen:
- Nennung von Art, Dauer und Termin der Veranstaltung,
- Benennung der Zielgruppe sowie der Fortbildungsinhalte,
- Angaben zur didaktisch-methodischen Gestaltung der Fortbildung,
- Zusage einer Dokumentation der Fortbildung (mit Angaben zur Art und Weise der Durchführung und zur Zahl der Teilnehmer),
- Zusage einer standardisierten Teilnehmerbefragung, deren Auswertung der akkreditierenden Stelle vorzulegen ist,
- Zustimmung zu einer vertieften Wirkungsanalyse der Fortbildung.
Darüber hinaus sollten Ihnen die für die Durchführung notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Beachten Sie dabei besonders die von Ihnen oder dem Referenten benötigte technische Infrastruktur. Hier bietet sich eine Absprache auf Abteilungsleiterebene an. In den Wintermonaten muss der Hausmeister ebenfalls in Kenntnis gesetzt werden, um die Raumheizung entsprechend einzustellen.
2. Genehmigung
Für den Antrag auf Genehmigung der internen Fortbildungsveranstaltung verwenden Sie das oben genannte Antragsformular und reichen es rechtzeitig beim Schulleiter ein. Die unter (1) bereits gesammelten Informationen können hier verwendet werden. Ebenso wichtig sind aber auch Angaben zum geplanten Ablauf sowie zu den kalkulierten Kosten. Sollte das Formular nicht ausreichen, fügen Sie weiter Informationen als Anlage bei.
3. Durchführung
Nach erfolgter Genehmigung steht der Durchführung der Veranstaltung jetzt nichts mehr im Wege. Der Fortbildungsbeauftragte händigt Ihnen vorab Rückmeldebögen aus, die Sie gegen Ende der Veranstaltung an die Teilnehmer verteilen und ausgefüllt wieder einsammeln. Ein Vorrat dieser Fragebögen befindet sich auch im Fortbildungsordner im Lehrerzimmer.
4. Nachbereitung
Nach der Veranstaltung geben Sie die von den Teilnehmern ausgefüllten Rückmeldungen zusammen mit der Liste der tatsächlichen Teilnehmer zurück an den Fortbildungsbeauftragten. Die Teilnehmerzertifikate werden umgehend erstellt und Ihnen zur Unterschrift vorgelegt.
[C] Kostenerstattung: Antragstellung und Abrechnungsverfahren
Bitte beachten Sie:
Im Rahmen des Transferprozesses SBS werden sich demnächst einige Änderungen der Verfahrensabläufe auch bei der Abrechnung von Fortbildungskosten ergeben. Diese werden so bald als möglich bekannt gegeben.
Die Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten für die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung müssen Sie gesondert beantragen.
Formular: Reisekostenantrag (Sekretariat).
Grundsätzlich gilt dabei:
- Es können in der Regel nur die Kosten geltend gemacht werden, die auf dem Teilnahmeantrag als voraussichtliche Kosten angegeben und von der Schulleitung genehmigt worden sind. Ausnahmen sind entsprechend zu begründen.
- Es können nur Kosten erstattet werden, die sich im Rahmen des Fortbildungsbudgets bewegen.
- Sollten mehr Gelder beantragt werden als zur Verfügung stehen, werden die Kosten anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
- Die Höhe des Anteils kann erst ermittelt werden, wenn alle Erstattungsanträge eingegangen sind.
Fristen
- Der Abrechnungszeitraum umfasst ein Schulhalbjahr.
- Abgabetermin ist jeweils zwei Wochen vor dem letzten Schultag des Schulhalbjahres im Sekretariat.
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