Allgemeine Verhaltensregeln

 

Gegenseitige Akzeptanz

Wir können unsere Ziele nur erreichen, wenn wir uns gegenseitig akzeptieren. Dazu gehört die Anerkennung, dass jeder von uns anders ist, aber auch jeder seine Rolle hat.


Beachtung von Regeln

Wir haben als Schule die Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Lehren und Lernen weitgehend störungsfrei abläuft. Zu der Rollenverteilung gehört ganz einfach auch, dass es Dinge gibt, von denen wir verlangen, dass sie von den Schülern ohne Diskussionen akzeptiert werden


Umgangsformen

Wir leben in einer Gesellschaft mit vielen Freiheiten. Das wollen wir auch erhalten. Wir reden nicht nur von einem höflichen und rücksichtsvollen Umgang miteinander, sondern wir leben ihn in der Schule auch.

 

Wir können über vieles reden, aber nicht darüber verhandeln, welche Aufgaben die Schule hat und welche Spielregeln dabei einzuhalten sind.

 

In Kurzform:

Nicht wenige besuchen die Schule im BGJ, der BFS, der HH, der FOS und auch im BG freiwillig. Das ist gut so. Es ist aber ein Irrtum zu glauben, man könne von Tag zu Tag oder von Stunde zu Stunde entscheiden, ob oder ob nicht....

 

Wer sich für uns entschieden hat, muss sich auch an unsere Spielregeln halten, wenn nicht die rote Karte riskiert werden soll.

 

Was würde passieren, wenn

  • ein Auszubildender oder ein Arbeitnehmer auch nur einen Tag im Betrieb fehlt, ohne dafür eine ausreichende Erklärung abzugeben?
  • ein krank geschriebener Arbeitnehmer nachmittags von seinem Chef beim Einkaufsbummel oder abends beim Dämmerschoppen gesehen würde?

Es gäbe in jedem Falle Probleme, die im Wiederholungsfall bis zur (fristlosen) Kündigung führen könnten.

Die Schule bereitet Sie auf das Leben vor. Warum sollte es hier also anders sein?

Wer keine Lust oder „keinen Bock" hat, muss sich entscheiden:

  • bleiben und an die Gepflogenheiten der Schule anpassen oder
  • gehen, bevor er „gegangen wird".

 

 

KOMPETENZEN

 

vermitteln

 

LEISTUNG

 

fördern

 

SOZIALES VERHALTEN

 

stärken

 

Über die folgenden Grundsätze gibt es keine Diskussion. Sie sind fester Bestandteil des Schulvertrages:

 

§ 1 Pünktlichkeit

Stellen Sie sich vor, Sie wollen einkaufen und der Laden öffnet nicht, weil die Verkäuferin noch nicht da ist... oder das Fließband ruckt um 7.45 Uhr an, aber es fehlen noch einige Bandarbeiter, da nutzt keine Ausrede wie Fahrstuhl oder Stau oder Ampel oder... oder... etwas.

Also: Wir, d. h. Lehrer und Schüler beginnen den Unterricht pünktlich. Wer zu spät kommt, der hat Konsequenzen zu tragen!

 

§ 2 Fehlzeiten
sind auf tatsächlich unumgängliche Ausnahmesituationen beschränkt. Arztbesuchstermine, Arbeitsamtsberatungen oder Fahrschulstunden gehören nicht dazu. Sie sind im Normalfall außerhalb der Unterrichtszeit zu vereinbaren!

 

§ 3 Entschuldigungen
sind unaufgefordert am nächsten Unterrichtstag, spätestens aber nach drei Tagen in schriftlicher Form auf einem DIN-A-4 Blatt abzugeben. Ärztliche Atteste allein werden nicht angenommen - ein Entschuldigungsschreiben gehört immer dazu!
Eine Entschuldigung „aus Krankheitsgründen" wird nicht akzeptiert. Auch ohne eine medizinische Diagnose sollte der Grund des Fehlens schon etwas genauer angegeben werden. Im Einzelfall hat die Schule das Recht, ein (kostenpflichtiges) ärztliches Attest zu verlangen Bei versäumten Klassenarbeiten ist dies der Regelfall!

 

§ 4 Sportunterricht
Wer nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen kann, ist trotzdem zur Anwesenheit „auf der Bank" verpflichtet, solange der Sportlehrer nicht anders entscheidet.

 

§ 5 Leistungsbewertung bei häufigem Fehlen
Wer mehr als 25% der Unterrichtszeit fehlt (ganz egal aus welchem Grund), dessen Leistungen können in der Regel nicht mehr bewertet werden. Dies
zählt bei Versetzungsentscheidungen genauso wie die Note „ungenügend".


§ 6 Verhalten gegenüber Lehrkräften
Den Anweisungen der Lehrkräfte im Klassenraum sowie im gesamten Schulgebäude ist zu folgen. Es versteht sich von selbst, dass bei Befragen der Name, die Klassenzugehörigkeit und der Klassenlehrer zu nennen sind.

 

§ 7 Alkohol, Nikotin, gefährliche Gegenstände
In der Schule und auf dem Schulgelände wird weder Alkohol getrunken noch geraucht. Über Ausnahmen bei besonderen Schulveranstaltungen entscheidet Schulleiter. Jeglicher Genuss von oder der Handel mit Drogen ist ebenso wie das Mitführen von gefährlichen Gegenständen wie Waffen oder Messern absolut untersagt und führt im Zweifelsfall zur sofortigen Auflösung des Schulverhältnisses.

 

§ 6 Verhalten gegenüber Mitschülern
Das Zusammensein ist von gegenseitiger Akzeptanz geprägt. Jegliche Art von körperlicher oder psychischer Gewalt ist nicht nur unerwünscht, sondern führt zu disziplinarischen Konsequenzen.

 

§ 7 Schlichtungsstellen
Bei Konfliktsituationen stehen den Schülern in erster Linie die Schülervertretung mit den beiden Verbindungslehrern zur Wahrnehmung ihrer Interessen sowie ein mit dieser Aufgan eigens beauftragter Lehrer, aber auch die Elternvertretung, die Schulsozialarbeit und nicht zuletzt auch der Schulleiter persönlich zur Verfügung.

 


Willenserklärung
Die Bestimmungen über die Verhaltensregeln in der Schule habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiere sie als Grundlage meines Schulverhältnisses.

 

 

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  Datum                  Unterschrift

 

 

 

 

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