Berufliche Schulen Eschwege
Berufliche Schulen Eschwege

Zahnmedizinsche/r Fachangestellte/r

Nachfolgende Informationen zum Berufsbild entnommen aus bzw. eng angelehnt an

http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start
Zugriff am 03. Januar 2011

 

Aufgaben und Tätigkeiten
In Zahnarztpraxen sind Zahnmedizinische Fachangestellte am Empfang die ersten Ansprechpartner, z.B. für Patienten, Krankenkassen, Labors. Sie vereinbaren und verwalten Termine, begrüßen Patienten und nehmen deren Daten auf. Im Behandlungszimmer bereiten sie Instrumente und Materialien vor und assistieren bei Untersuchungen und Behandlungen.

 

Auf Anweisung des Zahnarztes oder der Zahnärztin rühren sie Füllungen oder Abdruckmassen für Gebissabdrücke an und fertigen Röntgenaufnahmen an. Sie klären Patienten über die Möglichkeiten der Karies- und Parodontalprophylaxe auf und leiten sie zur Mundhygiene an. Nach einer Behandlung reinigen sie die Arbeitsflächen und sterilisieren die zahnmedizinischen Instrumente. Sie dokumentierten Behandlungsabläufe, erfassen die erbrachten Leistungen für die Abrechnung mit Krankenversicherungen und Labors, planen die Behandlungstermine und erledigen den Schriftverkehr.


Die Praxis im Griff
Ohne sie wäre ein reibungsloser Betrieb einer Zahnarztpraxis nicht gewährleistet: Egal ob beim Emp-fang, im Behandlungszimmer oder in der Verwaltung - Zahnmedizinische Fachangestellte organisieren die Abläufe in der Zahnarztpraxis zuverlässig, damit die Zahnärzte und -ärztinnen ihre Patienten bestmöglich und konzentriert behandeln können. Vor den Untersuchungen bereiten Zahnmedizinische Fachangestellte die Behandlungszimmer vor:

Die benötigten Instrumente und Materialien - z.B. Pinzette, Spiegel, Sonde und Watteröllchen - stellen sie bereit und schalten die Elektronik der Bohrer und Sauger ein. Sie räumen das Wartezimmer auf und legen Lesestoff und Informationsmaterial aus. Im gesamten Praxisbereich achten sie auf Hygiene und tragen Praxiskleidung - in aller Regel weiße Hose und weißes T-Shirt oder Kittel. Organisationstalent, Freundlichkeit, Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit sind unverzichtbar, da Zahnmedizinische Fachangestellte manchem Patienten die Nervosität oder Angst vor der Behandlung nehmen müssen.

 

Sie sind die ersten Ansprechpartner/innen der Patienten und somit verantwortlich für den Eindruck, den die Patienten von der Praxis bekommen. Zahnmedizinische Fachangestellte übernehmen auch Beratungsaufgaben, beispielsweise informieren sie Patienten über kostenpflichtige Serviceleistungen wie professionelle Zahnreinigungen, Versiegelungen oder Bleachings. Dabei erstellen sie ggf. auch die entsprechenden Kostenpläne nach Vorgaben des Zahnarztes bzw. der Zahnärztin.


Verwaltung und Organisation
Am Empfangsschalter vereinbaren sie - meist telefonisch - eine Vielzahl an Terminen und berücksichtigen dabei die Dringlichkeit der Behandlung genauso wie die Praxisauslastung. Mit EDV-gestützten Praxisorganisationssystemen gehen sie dabei genauso routiniert um wie mit dem Faxgerät und Termin- und Bestellbüchern: Schmerzpatienten müssen zeitnah behandelt werden.

Pufferzeiten verhindern lange Wartezeiten, falls Behandlungen länger dauern als vorgesehen. Zahnmedizinische Fachangestellte begrüßen die Patienten und bereiten die weiteren Schritte vor. Sie lesen Chipkarten ein, stellen Bescheinigungen aus, ziehen ggf. für die Krankenkassen die fällige Praxisge-bühr ein und stempeln die Bonushefte ab. Zudem wickeln sie kaufmännische Arbeiten ab, z.B. die Abrechnungen mit Dentallabors, Krankenkassen und Privatpatienten. Dabei arbeiten sie mit spezieller Computersoftware, mit Vordrucken und Tabellen.


Hygiene und Sorgfalt sind oberstes Gebot

Wenn ein Patient an der Reihe ist, begleiten sie ihn vom Warte- ins Behandlungszimmer, füllen den Wasserbecher auf und stellen das Datenblatt bereit, damit der Zahnarzt bzw. die Zahnärztin frühere Behandlungen auf einen Blick sieht. Während der Behandlung reichen sie dem Zahnarzt bzw. der Zahnärztin die Instrumente und bedienen Speichel- und Wasserabsauger. Dabei tragen sie Hand-schuhe und Mundschutz.

 

Selbst bei größeren Eingriffen bewahren sie einen kühlen Kopf und wirken beruhigend auf die Patien-ten ein. Nach Anweisung des Zahnarztes oder der Zahnärztin bereiten sie Materialien für Füllungen oder Abdruckmassen für Gebissabdrücke vor.

 

Manche Behandlungen führen Zahnmedizinische Fachangestellte selbstständig durch, z.B. entfernen sie Zahnstein oder polieren Zähne. Sofern sie über die entsprechende Fachkundebescheinigung gemäß Strahlenschutz- und Röntgenverordnung verfügen, dürfen sie im Röntgenraum auf Anweisung auch Gebissaufnahmen anfertigen. Patienten informieren sie über Mundhygiene und Zahnpflegetechniken. Hierfür benötigen sie psychologisches und v.a. bei Kindern pädagogisches Geschick.

 

Nach der Behandlung desinfizieren Zahnmedizinische Fachangestellte die Arbeitsflächen sowie die Behandlungsstühle und sterilisieren sämtliche Instrumente und Geräte. Hierbei ist Verantwortungsbe-wusstsein gefragt. Selbst wenn für den Patienten die Behandlung schon abgeschlossen ist, gibt es für Zahnmedizinische Fachangestellte noch einiges zu tun:

Wurden z.B. Gebissabdrücke während einer Behandlung angefertigt, gießen sie diese mit Gips aus, beschriften sie und leiten sie mit den erforderlichen Unterlagen weiter an ein Dentallabor. Röntgen-aufnahmen ordnen sie zusammen mit anderen Befunden oder Notizen des Zahnarztes bzw. der Zahnärztin in die Patientenakte ein, da diese ständig aktuell gehalten werden müssen.


Die Aufgaben von Zahnmedizinischen Fachangestellten auf den Punkt gebracht:

  • Arbeitsabläufe in der Praxis organisieren
    • bei der rationellen Gestaltung des Tagesablaufs mitwirken
    • Terminkalender und Bestellbücher führen
    • Termine am Telefon oder in der Praxis absprechen
    • vor Beginn der Sprechstunde Praxisräume vorbereiten und Patientenakten bereitstellen
    • nach der Sprechstunde Praxis- und Sanitärräume aufräumen bzw. reinigen

 

  • Patienten betreuen, Maßnahmen zur Prophylaxe durchführen
    • Patienten empfangen, Patientenakte mit persönlichen Daten anlegen
    • ängstliche bzw. nervöse Patienten im Wartezimmer betreuen
    • Prophylaxemaßnahmen durchführen
    • nach der Behandlung auf zahnärztliche Anweisung ärztliche Verordnungen ausgeben
    • Patienten über Maßnahmen nach der Behandlung, Behandlungsalternativen sowie kostenpflichtige Zusatzleistungen wie professionelle Zahnreinigungen, Versiegelungen oder Bleachings beraten

 

  • Beratungen zur Karies- und Parodontalprophylaxe durchführen
    • Veranstaltungen zur Individual- und Gruppenprophylaxe abhalten, dabei Patienten die Möglichkeiten der Karies- und Parodontalprophylaxe erklären, Patienten zur Mundhygiene anleiten

 

  • Bei Behandlungen assistieren
    • benötigte Instrumente sowie ggf. Präparate zur Wundversorgung, Nadeln, Nahtmaterial und Hilfsmittel für die jeweilige Behandlung zurechtlegen, den Arbeitsplatz vorbereiten
    • Füllungs- und Abformmaterialien bereitstellen und anrühren, Injektionen vorbereiten
    • Patienten fachgerecht auf dem Behandlungsstuhl positionieren, ggf. Mundhöhle vor der Behandlung reinigen
    • bei Behandlungsmaßnahmen Hilfe leisten, dabei je nach Behandlungsart Operationen vorbereiten, Absauggeräte zum Absaugen von Speichel, Bohrstaub und Kühlwasser während der Behandlung bedienen
    • benötigte Instrumente sowie Füllungs- oder Abformmassen, Nahtmaterial u.a. Hilfsmittel zureichen
    • ggf. Röntgenaufnahmen des ganzen Gebisses oder einzelner Zähne unter Anleitung und Aufsicht und unter Beachtung der Strahlenschutzvorschriften anfertigen (nur mit entsprechender Fachkundebescheinigung gemäß Strahlenschutz- und Röntgenverordnung)
    • Röntgenbilder entwickeln, kennzeichnen und vorschriftsmäßig aufbewahren
    • in Notfallsituationen, z.B. bei Nachblutungen, Ohnmacht, Kollaps, Schock von Patienten, assistieren und Hilfe leisten
    • nach der Behandlung den Behandlungsplatz aufräumen, säubern und desinfizieren

 

  • Laborarbeiten durchführen (in der Regel erst nach längerer Einarbeitung oder Teilnahme an entsprechender Weiterbildungsmaßnahmen)
    • Planungs- und Gutachtermodelle herstellen, dabei z.B. Abdrücke für Gipsmodelle ausgießen
    • Schablonen für partielle und totale Prothesen herstellen
    • einfache Prothesenreparaturen durchführen, z.B. bei Bruch von Prothesen, gelockertem Prothesenzubehör, Sprüngen, Wiederbefestigung von Zähnen
    • provisorische Kronen herstellen
    • Polier- und Fräsarbeiten erledigen, z.B. an Gipsmodellen bzw. an Prothesenrändern

 

  • Instrumente, Apparate und Einrichtungen pflegen, reinigen und desinfizieren
    • zahnärztliche Instrumente fachgerecht sterilisieren, vorschriftsmäßig kennzeichnen und das sterilisierte Gut aufbewahren; Verbandsstoffe, Handtücher sterilisieren; desinfizierende Waschlösungen für die Händedesinfektion bereitstellen
    • Geräte und Zubehör desinfizieren, z.B. Behandlungsstuhl, Waschbecken; Anmischplatten, Spateln u.Ä., reinigen und desinfizieren
    • für Ordnung, Sauberkeit und Hygiene in Praxis- und Sanitärräumen sorgen
    • Funktionsfähigkeit von Apparaten, Geräten und rotierenden Instrumenten überwachen, ggf. Wartungsarbeiten veranlassen bzw. kleinere Funktionsstörungen selbst beheben

 

  • Büro-, Verwaltungs- und Abrechnungsarbeiten durchführen
    • Patientenakte führen und überwachen, zahnärztliche Leistungen auf Karteikarte und Behandlungsausweisen eintragen
    • Telefonverkehr erledigen
    • Zusammenarbeit mit Dentaldepots, Dentallabors, zahntechnischen Labors abwickeln, Praxismaterial bestellen (z.B. Amalgam, Instrumente, Röntgenfilme)
    • Aufträge für das zahntechnische Labor auf Weisung des Zahnarztes/der Zahnärztin anfertigen, Unterlagen einschließlich der Kiefer-, Gebissabformungen versenden
    • Liefertermine und Eingänge überwachen, Rechnungen prüfen, Mängelrügen erstellen
    • Behandlungspläne sowie Heil- und Kostenpläne nach Angaben des Zahnarztes/der Zahnärztin ausfüllen
    • Privatrechnungen ausstellen, den Eingang von Behandlungsausweisen und Privathonoraren überwachen, ggf. Mahnverfahren einleiten
    • mit Versicherungsträgern abrechnen
    • Zahlungsverkehr auf Weisung/unter Aufsicht des Zahnarztes/der Zahnärztin abwickeln
    • Büromaterial, Instrumente und Arzneimittel bestellen bzw. einkaufen
    • Schriftverkehr mit Patienten, Versicherungsträgern, Berufsorganisationen, Lieferanten erledigen
    • Befunde, Krankheitsberichte schreiben, Arzt- und Überweisungsschreiben nach Vorgabe bzw. Diktat erstellen, Behandlungsausweise anmahnen, Formulare ausfüllen

 

Ausbildungsvergütung / Verdienstmöglichkeiten
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach verschiedenen Gesichtspunkten. Dazu gehört neben tarifvertraglichen Aspekten auch die Frage, wo die Ausbildung absolviert wird (Zahnarztpraxis, Klinik o. Ä) Die folgenden Angaben dienen nur der Orientierung. Ansprüche können nicht aus ihnen abgeleitet werden

  1. Ausbildungsjahr: 531€
  2. Ausbildungsjahr: 571 €
  3. Ausbildungsjahr: 618 €

 

 

Berufsschule
Der Unterricht in der Berufsschule unterstützt die Ausbildung in den Zahnarztpraxen und wird von fachkundigen Lehrkräften sowie von Zahnärzten erteilt. Damit ist sicher gestellt, dass sich die schulische Ausbildung stets an den Erfordernissen der Praxis orientiert.

 

In der Berufsschule sind folgende Lernfelder Gegenstand des theoretischen Unterrichts:

  • Patienten empfangen und begleiten
  • Praxisabläufe organisieren
  • Kariestherapie begleiten
  • Endodontische Behandlungen begleiten
  • Praxishygiene organisieren
  • Zwischenfällen vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten
  • Chirurgische Behandlungen begleiten
  • Waren beschaffen und verwalten
  • Behandlungen von Erkrankungen der Mundhöhle und des Zahnhalteapparates begleiten; Röntgen- und Strahlenschutzmaßnahmen vorbereiten
  • Prophylaxemaßnahmen planen und durchführen
  • Prothetische Behandlungen begleiten
  • Praxisprozesse mitgestalten
  • Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren


Während der gesamten Ausbildungszeit wird den Auszubildenden vermittelt:

  • wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist
  • wie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden
  • welche Vorschriften und Richtlinien des Umweltschutzes es gibt und was dabei zu beachten ist
  • welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen


Rechtsgrundlagen:

  1. Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten
    Fundstelle: 2001 (BGBl. I S. 1492) - Internet
  2. Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Zahnmedizinischer Fachangestellter/Zahnmedizinische Fachangestellte
    Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung - Internet


Stundenpläne
Die aktuellen Stundenpläne finden Sie in Kürze unter der entsprechenden Rubrik der Homepage

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